Good to know

Datenrate

Informationen werden in binären Einheiten, genannt Bit, gemessen. Die Datenrate drückt aus, wie viele Informationen pro Sekunde übertragen werden, und wird in der Regel in Millionen Bit pro Sekunde (Megabit pro Sekunde) bzw. Mbit/s. 1000 Mbit/s = 1 Gbit/s (Gigabit pro Sekunde) gemessen. Die Datenrate wird umgangssprachlich oft (etwas ungenau) als Verbindungsgeschwindigkeit bezeichnet.

Contention

Contention bezieht sich auf Informationen, die von verschiedenen Nutzern/an verschiedene Nutzer übertragen werden, die sich dasselbe physische Medium teilen. Dabei kann es vorkommen, dass die insgesamt verfügbare Bandbreite auf viele Nutzer aufgeteilt werden muss, so dass die vom Nutzer festgestellte tatsächliche Verbindungsgeschwindigkeit erheblich unter die vom Betreiber angegebene „Bis-zu“ Geschwindigkeit sinken kann. Ein weiterer auslösender Faktor für Diskrepanzen zwischen tatsächlicher und angegebener „Bis-zu“ Geschwindigkeit ist die Länge der Anschlussleitung der „ersten Meile“, vor allem bei Kupferleitungen.

Latenzzeit

Als Latenzzeit bezeichnet man die Zeit, die vergeht, bis eine Datenübertragung beginnt. Einige Anwendungen sind „zeitkritisch“ und erfordern niedrige Datenraten, aber eine sehr schnelle Reaktionszeit. Beispiele für Anwendungen mit strengen Latenzzeitanforderungen sind die Übertragung von Börsendaten, Spiele und Videokonferenzen.

Anschluss-Symmetrie

Die Anschluss-Symmetrie drückt das Upload Download-Verhältnis aus. Während Unterhaltungsdienste wie Fernsehen und Video on-Demand lediglich hohe Download Geschwindigkeiten benötigen, verlangen andere auch hohe Upload-Geschwindigkeiten, z. B. Cloud Computing, Videokonferenzen, soziale Medien, bestimmte E-Health- und E-Education Anwendungen, Internet der Dinge usw.

Glasfaser: FTTH/FTTB… und FTTC? Und FTTx?

„FTTx“ wird als – etwas verwirrender – Überbegriff für die verschiedenen Ausbauformen von Zugangsnetzen in Abhängigkeit vom Ort des Glasfasernetzanschlusses verwendet. Hier der Versuch, etwas Klarheit in das Wirrwarr zu bringen. Wenn der Lichtwellenleiter bis in das Haus bzw. die Wohnung des Endnutzers verlegt wird, wird dies als Glasfaserhausanschluss („Fibre-to-the-Home“ – FTTH) bezeichnet. Wenn Lichtwellenleiter beispielsweise den Keller eines Mehrfamilienhauses erreichen und das Signal von dort aus über ein spezielles Nicht-LWL-Hausnetz (in der Regel im Eigentum des Hauseigentümers) in die einzelnen Wohnungen geführt wird, handelt es sich um „Fibre-to-the-Basement“ (FTTB). Dies lässt sich zur Infrastruktur des Anschlussbereichs rechnen, wenn das Mehrfamilienhaus als Endkunde betrachtet wird und die Mieter den Anschluss gemeinsam nutzen. Bei „Fibre-to-the-Cabinet“ (FTTC) endet der Lichtwellenleiter im nächstgelegenen Verteiler, von wo aus der Erstmeilenanschluss per Kupferleitung (in der Regel im Eigentum des Betreibers) zum Endnutzer geführt wird. Daher zählt FTTC nicht zur Infrastruktur des Anschlussbereichs.

Unterstützung bei der Erstellung des Breitbandplans

Kontaktieren Sie das Breitbandbüro, um im Rahmen eines Erstgesprächs die ersten Schritte zur Erstellung eines Breitbandausbauplans abzustimmen und festzulegen.

Von Nachbargemeinden und -regionen lässt sich in Sachen Breitbandplan mitunter einiges abschauen. Zwar kommt es darauf an, einen Breitbandplan nach den Erfordernissen des eigenen Territoriums zu konzipieren, doch können die Pläne und Strategien anderer als wertvolle Anregung dienen.
Nehmen Sie Kontakt zu Nachbarn (auch über Ländergrenzen hinweg) auf und arbeiten Sie mit ihnen zusammen. Eine regionale Kooperation bei der Breitbandplanung- und -versorgung führt zu bedeutenden Nutzeffekten sowohl größenmäßig (Größenvorteile, Vertragsgestaltungsmacht, standardisierte betriebswirtschaftliche und technische Schnittstellen) als auch in Bezug auf gegenseitige Unterstützung (bei der praktischen Erarbeitung des Plans und des Aktionsplans).
Ziehen Sie öffentliche Quellen heran. Nutzen Sie öffentlich zugängliche Informationen (z. B. der nationalen Regulierungsbehörde, von nationalen und europäischen Verbänden kommunaler Behörden, von den für Breitband und Digitalwachstum zuständigen staatlichen Stellen sowie von Nichtregierungsorganisationen).
Konsultieren und besuchen Sie die Internetauftritte von lokalen Organisationen, Unternehmensverbänden, Verbraucherorganisationen und Bürgerinitiativen, um den Bedarf zu erkunden.
Auch die Heranziehung einschlägiger und unvoreingenommener Fachleute ist anzuraten.

Das Nielsen-Law

Jakob Nielsen, Berater im Bereich Software- & Webdesign-Gebrauchstauglichkeit, Schriftsteller und Redner, besagt mit seinem 1983 veröffentlichtem Gesetz der Internetbandbreite, dass der Bandbreiten-Bedarf jährlich um 50% ansteigen wird.

EU-Ziele – Breitband

  • ab 2 Mbit/s: Breitbandgrundversorgung
  • ab 30 Mbit/s: schnelles Breitband
  • ab 100 Mbit/s: Ultraschnelles Breitband

Breitbandbüro Oberösterreich

Krottenseestraße 45
4810 Gmunden
 
Tel: +43 (7612) 9003-3210
Mail: zukunft@breitband-ooe.at
Web: www.breitband-ooe.at

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