FTTH für Betriebe

Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet für Betriebe

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Klein- oder Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die  Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ihren Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben.
Insbesondere können auch Angehörige folgender Freien Berufe gefördert werden: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home (FTTH). Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene Point of Presence (POP) des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).

Wie wird gefördert?

Die Förderung der Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.
Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro pro Standort des Förderwerbers.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Anschluss muss mittels Glasfaser (FTTH) realisiert werden und technisch einen Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ohne zusätzliche Leitungsbauarbeiten ermöglichen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss für den Förderwerber zum Abnahmezeitpunkt eine realisierte Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download und  10 Mbit/s im Upload aufweisen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf Endkundenseite jederzeit auf eine Bandbreite von mindestens 100Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein (nur durch Umprovisionierung auf Providerseite).
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf der Leitungsseite auf eine Bandbreite von 1000 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein.
  • Die Übergabeschnittstelle zum Endkunden muss als normierte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE802.3 Standard mit mindestens 100 Mbit/s full-duplex realisiert sein.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss muss ab Abnahme mindestens 24 Monate betragen.
  • Die Kosten für die Errichtung und Herstellung des Anschlusses müssen mind. 500,00 EUR betragen.
  • Nicht förderbar sind laufende monatliche Kosten für den Unterhalt, Betrieb bzw. Nutzung des FTTH-Zugangs (z.B. monatliche Internetproviderkosten, Stromkosten, Wartungskosten für Router/Leitung/…, etc.) oder nachträglich anfallende Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite (Upgrades).

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag muss über das Wirtschaftsportal OÖ – wirtschaftsportal.ooe.gv.at – vor Beginn der Projektdurchführung elektronisch eingelangt sein.

Richtlinie des Landes Oberösterreich

Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet (FTTH) für Betriebe

Formular zur Beantragung

Mit nur einem Klick zum Formular für die Beantragung von Breitband-Glasfaser-Internet für Betriebe über das Wirtschaftsportal Oberösterreich.

Breitbandbüro Oberösterreich

Krottenseestraße 45
4810 Gmunden
 
Tel: +43 (7612) 9003-3210
Mail: zukunft@breitband-ooe.at
Web: www.breitband-ooe.at

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