Fördergebiete
Wie werden Fördergebiete festgelegt?
Nur unterversorgte Gebiete in Österreich können im Rahmen der Fördermaßnahmen des Bundes auf Basis der BBA2030 mit öffentlichen Geldern unterstützt werden. Dazu gibt es im Vorfeld allfälliger Förderausschreibugen einen klaren Ablauf zur Identifikation der unterversorgten Gebiete und der Erstellung einer dann gültigen Fördergebietskarte. Die Bundesförderstelle erhebt dazu die Versorgungssituation und verifiziert die Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Konsultation.
*Beispieldarstellung einer Fördergebietskarte*
Ein Gebiet wird entsprechend dem Ausbaustand seiner vorhandenen oder erwarteten künftigen NGN-Breitbandinfrastruktur eingeteilt. Damit wird die Marktlage sowohl für Grundversorgungs- als auch für NGN-Breitbandnetze definiert. Ein Gebiet ist:
- ein weißer Fleck, wenn derzeit kein NGN Breitbandnetz vorhanden oder für eine Inbetriebnahme innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist; in diesem Fall können staatliche Beihilfen zulässig sein;
- ein grauer Fleck, wenn nur ein einziges NGN Breitbandnetz vorhanden (oder für eine Inbetriebnahme innerhalb der nächsten drei Jahre geplant) ist; in diesem Fall kann das Gebiet für staatliche Beihilfen in Betracht kommen, jedoch ist eine eingehendere Analyse erforderlich;
- ein schwarzer Fleck, wenn mindestens zwei NGN-Breitbandnetze derzeit oder in den nächsten drei Jahren in Betrieb sind; in diesem Fall ist ein staatlicher Eingriff nicht zulässig, sofern nicht ein eindeutig nachgewiesenes Marktversagen vorliegt.
Breitbandbüro Oberösterreich
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